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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von KlasseHund Schule für Vier- und Zweibeiner

§ 1 Vertragsinhalt

(1) Vertragsinhalt ist die Schulung der Kursteilnehmer im Umgang mit ihrem Hund und mit der Erziehung ihres Hundes.

(2) Ausdrücklich nicht Vertragsinhalt ist ein Lernerfolg des Hundes. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule "KlasseHund" setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus (bei Welpen je nach Alter).

(2) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

(3) Die Teilnahme läufiger Hündinnen an Gruppenveranstaltungen der Hundeschule "KlasseHund" ist ausgeschlossen.

(4) Leidet der betreffende Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist eine Teilnahme an Gruppenkursen ausgeschlossen. Der Hundehalter bzw. Kursinteressent verpflichtet sich, die Hundeschule "KlasseHund" vor Vertragsschluss über entsprechende Erkrankungen zu unterrichten.

(5) Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes ist die Kursleitung zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Spielen der Hunde abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn durch die einzelnen Übungen Verletzungen zu befürchten sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.

 

§ 3 Haftung

(1) Der Teilnehmer haftet für sämtliche von dessen Hund verursachte Sach- und Personenschäden während des gesamten Kurses und dessen Einzel- und Gruppenübungen gegenüber Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Kurseinheiten auf Geheiß der Kursleiterin von der Leine geschnallt werden oder wenn diese bei einzelnen gezeigten Übungen der Kurseinheit entstehen.

(2) Die Kursteilnahme entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB jedes einzelnen Teilnehmers.

(3) Der Teilnehmer haftet auch für Schäden seines Hundes, die dieser aufgrund des Kurses oder einzelner gezeigter Übungen selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen obliegt dem Teilnehmer selbst. Ebenso haftet der Kursteilnehmer für Schäden jeglicher Art, die dieser selbst durch die Kurseinheit oder einzelner gezeigter Übungen erleidet. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen obliegt dem Teilnehmer selbst.

(4) Die Hundeschule "KlasseHund" haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Kursteilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.

(5) Das Betreten des Übungsplatzes der Hundeschule "KlasseHund"  erfolgt von jedem Kursteilnehmer sowie dessen Begleiter/n und  oder Vertreter/n auf eigene Gefahr.

(6) Im Übrigen haftet die Hundeschule "KlasseHund" für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haftet die Hundeschule "KlasseHund" nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(7) Sollte nicht der Vertragsteilnehmer selbst zu einer Kurseinheit erscheinen, sondern für diesen ein Dritter, so verpflichtet sich der Vertragsteilnehmer, den Dritten über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten. Der Dritte hat vor der Teilnahme den Haftungsausschluss gesondert zu unterzeichnen. Bei Nichtunterzeichnung ist der Dritte von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Ausschluss des Dritten gilt als Säumnis des Vertragsteilnehmers im Sinne des § 7 Abs. 2 BGB mit den entsprechenden Rechtsfolgen.

 

§ 4 Kursablauf/-ort

(1) Die einzelnen Kurseinheiten finden bei jedem Wetter statt. Sollte eine Kurseinheit wegen unzumutbarer Wetterbedingungen nicht stattfinden können, findet eine rechtzeitige Benachrichtigung seitens der Kursleitung an die Teilnehmer statt. Eine seitens der Hundeschule abgesagte Kurseinheit wird nachgeholt. Darüber hinaus behält sich die Hundeschule vor, einzelne Kurstermine rechtzeitig abzusagen. In diesem Fall findet ebenfalls eine Terminnachholung statt.

(2) Eine Kursstunde in diesem Sinne umfasst 45/60 min.

 

§ 5 Rücktritt durch den Kursteilnehmer

(1) Der Kursteilnehmer kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn erhebt die Hundeschule "KlasseHund" eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% der jeweiligen Gesamtkursgebühr.

(2) Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von der Regelung in Abs. 1 unberührt.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Kursgebühr ist für den jeweils vereinbarten Kursinhalt bar oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten. Eine anderweitige Zahlungsmodalität bedarf der vorigen Vereinbarung. Die Bankverbindung lautet: Peggy Küllmer, Raiffeisenbank Gotha eG, IBAN: DE24 8206 4168 0005 069904 BIC: GENODEF1GTH

(2) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Kurses muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird die Kurseinheit voll angerechnet.

(3) Bei Anfahrten seitens der Hundeschule "KlasseHund" beim Hundehalter, wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 Euro / Kilometer zusätzlich zur vereinbarten Kursgebühr berechnet.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingung rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln der Geschäftsbedingung hiervon unberührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.  Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzu wirken die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.

 

Stand: Mai 2013